Vollmacht zur Antragstellung/Aushändigung eines Kinderreisepasses, Verlängerung eines Kinderreisepasses, -personalausweis

Hinweis

Ein Kinderreisepass kann nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt und max. bis zum 12.Lebensjahr verlängert werden. Danach wird ein Reisepass oder ein Personalausweis benötigt. Bitte berücksichtigen Sie:

  • Fingerabdrücke sind für Personen ab 6 Jahren nach § 5 PAuswG Bestandteil des Personalausweises.
  • Zusammen mit der Vollmacht muss auch der Personalausweis/Pass der vollmachtgebenden Person vorgelegt werden.

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