Vollmacht zur Antragstellung/Aushändigung eines Kinderreisepasses, Verlängerung eines Kinderreisepasses, -personalausweis

Personalausweis/Reisepass für Kinder

Für die Beantragung eines Personalausweises (für unter 16-Jährige) bzw. eines Reisepasses (für unter 18-Jährige) ist Folgendes erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Biometrisches Passbild
  • Beide Elternteile müssen eine Unterschrift leisten (auch mit Vollmacht möglich)
  • Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein
  • Gebühren
    • Personalausweis:            22,80 € (sechs Jahre gültig)
    • Reisepass:                          37,50 € (sechs Jahre gültig)
Hinweis

Kinderreisepässe können seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden. Bisherige Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Bitte berücksichtigen Sie:

  • Fingerabdrücke sind für Personen ab 6 Jahren nach § 5 PAuswG Bestandteil des Personalausweises.
  • Zusammen mit der Vollmacht muss auch der Personalausweis/Pass der vollmachtgebenden Person vorgelegt werden.

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