Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

 

- Wohnungsgeberbestätigung

 

- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: 

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: 
    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: 
    • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: 
    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Welche Gebühren fallen an?

 

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Anträge / Formulare

 

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

 

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumeldenn, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich. 

Ansprechpartner

Gemeinde Südbrookmerland

Zum digitalen Rathaus

Gemeinde Südbrookmerland

Zum digitalen Rathaus

Rathaus Digital: Was ist das?

Mit unseren digitalen Services können Sie viele Vorgänge direkt online erledigen. Sie sparen Zeit und den Besuch vor Ort. Jetzt Button klicken und direkt ausprobieren!