Aus aktuellem Anlass heraus möchte die Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit der jährlichen „Gemeinde-Blühwiesen-Aktion“ nochmals nachfolgende Hinweise zur Aufklärung etwaiger Missverständnisse öffentlich bekannt geben:

1) Die gemeindeeigene „Blühwiesen-Aktion“ findet jährlich statt und ist ein durch die Politik unterstütztes wiederkehrendes Vorhaben.
2) Hierbei steht für die jährliche Ausschreibung ein Budget in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung, von welchem Saatgut angekauft wird und durch die Gemeinde an Privatpersonen (Bewerbern) in die Verteilung geht.
3) Die Aktion wird mit Beginn des Jahres öffentlich bekannt gegeben bzw. ausgeschrieben.
4) Aufgrund dieser Bekanntmachung können sich ausschließlich nur Privatpersonen bei der Gemeinde um entsprechendes Saatgut bewerben.
Diese Bewerbungen sind fristgebunden und beziehen sich wiederholend auf den Ausschreibungszeitraum vom 1. Februar bis 28. Februar.
5) Ausnahmen könnten öffentliche (gemeindeeigene) Flächen darstellen. Diese kommen aber nur dann in Betracht, wenn sie „brach“ liegen und es sich hier nicht um Sonderflächen mit entsprechender Funktion handelt.
Wie z.B. zur optischen und „Naturellen“ Gestaltung an öffentlichen Einrichtungen oder Flächen, die beispielweise eine Stiftungsförderung entsprechen (Bingo-Lotto).
Nicht in Betracht kommen:
a) Öffentliche Flächen, die einer Sondernutzung unterliegen, sogenannte Sonderflächen.
Wie z.B. Randstreifen an Entwässerungseinrichtungeneinrichtungen (Gräben/Kanälen), die zudem in den Zuständigkeitsbereich des etwaigen Entwässerungsverbandes bzw. des niedersächsischen Landesamtes für Wasser- und Küstenschutz (NLWK) fallen.
b) Flächen, die dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet sind und ausschließlich den Abläufen der Verkehrssicherheit dienen. Hierzu gehören – neben den eigentlichen Fahrbahnen- auch die Grün- und Randstreifen.
Hier spielt insbesondere auch der Verkehrssicherheitsaspekt eine wesentliche Rolle, zumal andere auf diesen Flächen vorhandene Gegebenheiten zur Gefährdung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmer führen kann.
Ausnahmen könnten die sogenannten Verkehrsinseln darstellen. Diese werden aber eher
bei genauerer Betrachtungsweise ausgeschlossen, da sie Insekten anlocken und solche beim An- und Abflug jeweiliger Wiesen der Gefahr einer Begegnung mit dem fließenden Fahrzeugverkehr ausgesetzt sind.
Was sich übrigens bei einer nicht in Betracht kommenden Nutzung von Grünstreifen im öffentlichen Verkehrsraum ebenso gestalten würde.