Abholung von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt. Der Termin für Südbrookmerland liegt der 10. KW *08.03. - 12.03.2021*

Zweimal im Jahr wird im Landkreis Aurich eine kostenlose Einsammlung von Baum- und Strauchschnittdurchgeführt. Sie können, wenn Sie eine Biotonne angemeldet haben, zu den unten angegebenen Terminen das bei Ihnen anfallende sperrige Material gebündelt an die Straße legen.
Neuerungen ab 2021:
- Die Gesamtmenge der bereitgelegten Bündel darf 5 m³ nicht überschreiten.
- Gelagerter Baum-, Strauch- und Heckenschnitt an großen Sammelstellen, z.B. auf städtischen oder gemeindlichen Flächen, Mähflächen, Grünflächen, in Wendehämmern etc., ist nicht zugelassen und wird nicht abgefahren!
Bitte beachten Sie zudem Folgendes:
- Bitte verwenden Sie verrottbares Band, keinen Draht und kein Plastikband.
- Die Bündel dürfen nicht länger als zwei Meter und nicht schwerer als 25 kg sein.
- Sie müssen am ersten Tag der Abfuhrwoche Ihrer Stadt oder Gemeinde (siehe unten) bis 06:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand neben Ihrer Hauseinfahrt zur Abholung bereitliegen.
- Nicht bündelfähige Gartenabfälle sowie Blätter werden im Rahmen dieser Sammlung nicht – auch nicht in Säcken verpackt – mitgenommen.
- Bitte verdecken Sie keine Hydranten.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) ZUM GEHÖLZSCHNITT
Aus Artenschutzgründen ist es auch privaten Gartenbesitzern verboten, in der Zeit vom 01.03.-30.09. Hecken zu roden oder auf den Stock zu setzen.