Ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021 gelten im Rathaus folgende Regeln:

- Für Besucher des Rathauses unserer Gemeinde generell die 3- G- Regelung.
o Bedeutet, dass sie nur noch einen Zugang ins Rathaus erfahren, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen können.
o Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
- Die Kontrolle dieser Vorgaben erfolgt an der Info des Rathauses.
- Darüber hinaus haben Besucher-/innen beim Aufsuchen/ Betreten des Rathauses durchgehend eine FFP2- Maske zu tragen.