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Verwaltung nimmt Stellung zum Antrag der Gruppe CDU/ FDP auf Prüfung mobiler Blitzeranlagen

Die Gruppe CDU/FDP hat um Prüfung, ob die Gemeinde mobile Blitzeranlagen zum Einsatz bringen kann, gebeten.

Ziel war neben der Einnahmebeschaffung insbesondere die eigenverantwortliche Einsatzmöglichkeit an markanten Örtlichkeiten in der Gemeinde, um die Geschwindigkeit insgesamt zu reduzieren. 

Die Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung ist den Straßenverkehrsbehörden vorbehalten. Für das Gebiet der Gemeinde Südbrookmerland ist dies der Landkreises Aurich. Dieser führt die Überwachung und Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten durch.

Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verhindert und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Gleichzeitig soll durch die Maßnahmen ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden gefördert werden.

 

Der Einsatz von mobilen Blitzeranlagen und die Einrichtung von Messstellen liegt somit im Entscheidungsbereich des Landkreises Aurich.