Programminformation
Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung (ZILE)
Für den Bereich der Dorfentwicklung legt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), im Runderlass vom 24.01.2024, unter anderem folgende Fördertatbestände fest:
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Wegen, Straßen und Seitenbereichen, inkl. Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung
- Abbruch von Bausubstanz inkl. Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzepts
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen (z. B. Gestaltung, Rückbau, Verkehrsberuhigung)
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen inkl. gestalterischer Anpassung
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Mehrfunktionshäusern, Co-Working Spaces, gemeinschaftlich genutzten Räumen
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen inkl. Sportstätten
- Erhaltung, Gestaltung und Umgestaltung ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer Bausubstanz
- Umnutzung von land-/forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit gestalterischer Anpassung
- Revitalisierung leerstehender, ortsbildprägender Gebäude zur Innenentwicklung
Förderhöhen
- Kommunale Antragsteller/-innen: bis zu 75 %, Mindestförderhöhe: 10.000 €
- Private Antragsteller/-innen und Vereine: bis zu 40 %, Mindestförderhöhe: 2.500 €
- Förderhöchstsumme: zwischen 50.000 € und 150.000 € (je nach Förderziffer)
Förderung von Kleinstvorhaben
Ein weiterer Fördertatbestand betrifft sogenannte Kleinstvorhaben. Ziel ist die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sozial bezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen:
- Jede aufgenommene Dorfregion erhält 30.000 € über den gesamten Förderzeitraum
- Je Vorhaben beträgt der Zuschuss maximal 2.500 €
- Kleinstvorhaben sollen schnell umsetzbar, kostengünstig und gemeinschaftlich ausgerichtet sein
- Stärkung des Bürgerengagements und der Zugehörigkeit zum „Sozialraum Dorf“