Baugrundstücke

Baugrundstücke in Südbrookmerland

 

Südbrookmerland ist eine Gemeinde mit vielen Vorzügen im ländlichen Raum. Die reine und klare Luft sowie das Angebot der Natur in reizvoller Landschaft geben der Gemeinde einen schönen und natürlichen Wohncharakter.

 

Die günstige geografische Lage im Städtedreieck Aurich-Emden-Norden und das sehr große infrastrukturelle Versorgungsangebot (viele verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten, Ärzte usw.) in den verschiedenen Ortsteilen machen Südbrookmerland zu einem sehr attraktiven Wohnort.

 

Baugrundstücke in den verschiedenen Ortsteilen werden den unterschiedlichen Ansprüchen der Bauwilligen gerecht.

In Planung
  • Moordorf, ehem. Spielplatzfläche Großer Bogen
  • Moordorf, Baugebiet Marie-Lührs-Weg (Ekelser Straße/Ringstraße)
  • Moorhusen, Baugebiet Stieglitzweg, II. Bauabschnitt (Dwarsweg/Drosselweg)
  • Theene, Baugebiet Voßbarg (Krummer Weg)
  • Uthwerdum, ehem. Spielplatzfläche Fichtenweg
  • Victorbur, ehem. Spielplatzfläche Blaubeerweg
  • Victorbur, ehem. Spielplatzfläche Wagner-Platz

Information über Ausschreibungen

 

Die geplanten Baugebiete und ehemaligen Spielplatzflächen sind noch im Stadium der Planungsphase, in der abschließende Informationen nicht zur Verfügung stehen.

 

Daher können Anfragen zum Sachstand geplanter Baugebiete und zu verkaufender ehemaliger Spielplätze nicht beantwortet werden.

 

Sobald feststeht, dass Sie sich auf Baugrundstücke der Gemeinde sowie auch auf Baugrundstücke privater Erschließungsträger bewerben können, wird dies über die üblichen Medien wie z.B. Zeitungen und ebenfalls auf dieser Homepage bekannt gegeben.

Wenn Sie wünschen, dass Sie über die nächsten Ausschreibungen informiert werden, registrieren Sie sich bitte mit Ihren Kontaktdaten für den untenstehenden Newsletter. Sie werden dann per E-Mail auf die Ausschreibung hingewiesen.
 

Der Gemeinderat hat zur größtmöglichen Gerechtigkeit eine „Richtlinie über die Vergabe und Förderung von Baugrundstücken“ beschlossen. Diese gilt für alle zukünftigen Baugebiete, die von der Gemeinde oder von einem privaten Erschließungsträger erschlossen werden.

 

Die Richtlinie schließt niemanden aus, legt aber die Reihenfolge fest, wie die Grundstücke vergeben und ausgesucht werden können. Grundsätzlich vorrangig werden die Bewerber behandelt, die noch kein Eigentum haben. Bewerber mit Grundeigentum können auch vorrangig berücksichtigt werden, wenn das vorhandene Wohneigentum nicht familien- oder behindertengerecht ist. Danach werden die Grundstücke nach einem Punktesystem vergeben. Punkte werden vergeben für Bewerber die in Südbrookmerland wohnen oder hier gewohnt haben, nicht familiengerecht wohnen, eine freiwillige Tätigkeit ausüben, Kinder haben oder eine Schwerbehinderung nachweisen. Eine Familienförderung gibt es für Kinder.

 

Im ersten Vergabeverfahren werden die Baugrundstücke nur an Bewerber vergeben, die eine Wohneinheit selbst nutzen wollen. In einem zweiten Vergabeverfahren können sich auch Investoren (Mietwohnungsbau) auf die Baugrundstücke bewerben, für die im ersten Vergabeverfahren kein Kaufinteresse vorhanden war.

Richtlinie über die Vergabe und Förderung von Baugrundstücken

Theeneschlootpad (verkauft)

Allgemeine Unterlagen

Stieglitzweg / Drosselweg (verkauft)

Allgemeine Unterlagen

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