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Informationen zur Erhebung der Übernachtungssteuer

Der Rat der Gemeinde Südbrookmerland hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2025 die Einführung einer Übernachtungssteuer zum 01. April 2026 beschlossen.

Es wird somit künftig auf alle entgeltlichen Übernachtungen eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3 % des Brutto-Beherbergungsentgeltes erhoben, unabhängig von der Personenanzahl, auf die sich der Preis bezieht. 

Steuerschuldner/innen sind die Beherbergungsbetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Südbrookmerland. Diese führen die von den Übernachtungsgästen eingenommene Steuer an die Gemeinde ab.

Zu den Übernachtungskosten zählen alle aufgewendeten Kosten einschließlich Umsatzsteuer, abzüglich der Anteile für die Verpflegung.

Zu den Beherbergungsbetrieben zählen insbesondere Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienhäuser/-wohnungen, Camping- oder Reisemobilplätze, Boote/Schiffe oder ähnliche Einrichtungen, die gegen Entgelt vorübergehende Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ausführlichen „Erläuterungen (Fragen und Antworten)“ sowie der „Satzung der Gemeinde Südbrookmerland über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben“

Die Formulare zur Stammdatenerhebung, Steuererklärung und ggf. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sollten möglichst digital über die bereitgestellten E-Formulare eingereicht werden.

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