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Schuleinzugsbereich für Südbrookmerland?

Die jüngsten Berichterstattungen in den hiesigen Lokalzeitungen zeigen deutlich auf, warum sich Politik manchmal schwer gestaltet, obwohl sie in ihren Entscheidungen oftmals „politisch gemeinschaftlich“ nachvollziehbarer wäre!

Allein die Diskussion um die beabsichtigte Einführung eines Schulbezirkes für die gemeinsame IGS M’hafe/M‘husen zeigt - auch durch die hiesige Berichterstattung - einmal mehr auf, dass es offenbar mehr daran gelegen ist eine zukunftsorientierte Entscheidung nicht sachlich orientiert, sondern vielmehr emotional, verbunden mit einer Stimmungsmache, zu führen. 

Fakten, die eigentlich für eine Bildung des Schuleinzugsbereiches sprechen, werden hier vollkommen ignoriert. Die da wären:

1) Seit Jahrzehnten besteht der ausdrückliche Wunsch und Wille der Südbrookmerlander Eltern und Politik, das schulische Angebot einer IGS in Form einer allgemeinbilden Schule in unserer Gemeinde vorzuhalten. 

2) Diesbezügliche mehrfache Anläufe waren in der langen Vergangenheit jeweils gescheitert.

3) Im Zuge eines Schulentwicklungsplanes des LK AUR, welcher vor seiner Umsetzung einen intensiven Weg der politischen Beratungen bedurfte, fiel die Entscheidung, das Angebot einer solchen IGS mit OBERSTUFENANGEBOT auch im ländlichen Raum umzusetzen. Und zwar im Verbund der beiden Kommunen Brookmerland und Südbrookmerland mit den Standorten Marienhafe und Moorhusen.

4) Diese Entscheidung hierzu fiel auch einmütig in den beiden Räten dieser Gemeinden, verbunden mit der Tatsache, dass die Samtgemeinde Brookmerland die Schulträgerschaft, die sie zuvor bereits am Standort Marienhafe praktizierte, übernimmt. 

5) Die Genehmigung der gemeinsamen IGS M’hafe/M‘husen mit zwei Standorten erfolgte dann auch durch das Nds. Kultusministerium. Somit wurde auch dem Schulentwicklungsplan des LK AUR, dem Wunsch der Politik beider Gemeinden, insbesondere auch dem der Gemeinde üdbrookmerland, ein solches Angebot hier am Standort in Moorhusen vorzuhalten, entsprochen. 

6) In der Folge erfolgten durch politische Beschlüsse Investitionen und laufende Bewirtschaftungs- sowie Unterhaltungskosten von ca. 4 MILLIONEN EURO allein am Standort der gemeinsamen IGS in Moorhusen. 

7) Im Rahmen einer ersten Vereinbarung (2015) wurde dann auch von politischer Seite der Wille bekundet, dass man zeitnah einen gemeinsamen Schulbezirk, bestehend aus den beiden Gemeindegebieten Brookmerland und Südbrookmerland, bildet. 

8) Seit dem Bestehen dieser Vereinbarung wurde diese erklärte und verschriftliche Absicht bislang noch nicht umgesetzt, weil sie nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht erforderlich schien. 

9) Erst im Zuge der aktuell überarbeiteten Vereinbarung wurde auch diese Absichtserklärung wieder thematisiert und in die politische Beratung gegeben.

 10) Während das Brookmerland seiner Absichtserklärung der Bildung eines solchen Bezirkes für sein Gemeindegebiet nachgekommen ist, steht eine solche Entscheidung beim Partner der Gemeinde SBL noch aus.

11) Die Basis der jetzt emotional und stimmungshaft geführten öffentlichen Diskussion stellt also die in der Vereinbarung bekundete „verlässliche IGS-Partnerschaft“ mit dem Brookmerland in Frage. 

12) Eine Vorgehensweise, die von den hier jetzt aktiv Beteiligten in der Vergangenheit immer wieder dem Brookmerland vorgeworfen worden ist, so dass nicht zuletzt hieraus resultierend auch die neue aktuelle Vereinbarung mit dem Brookmerland erfolgte. 

13) Für den Fortbestand und das weitere Angebot einer solchen IGS mit Oberstufe in beiden Gemeinden der Samtgemeinde Brookmerland und Gemeinde Südbrookmerland ist es zwingend, dass ein gewisser Sockel an Schülerzahlen in Form einer einsteigenden Fünfzügigkeit durchgehend erreicht wird. 

14) Aufgrund vielschichtiger Faktoren, wie z.B. der demografische Wandel, verbunden mit einer Konkurrenzsituation aller Schulstandorte, ringen etwaige Schulen um Schüler-/innen. 

15) Aus diesem Grund bilden Kommunen sogenannte Schulbezirke, welche gesetzliche Regelungen Zugrunde liegen. 

16) Solche Schuleinzugsbereiche sind nicht ungewöhnlich, vielmehr schon der Regelfall. 

17) Die Gemeinde Südbrookmerland praktiziert eine solche auch aus strategischen Gründen im Primarbereich, indem sie z.B. das südliche Victorbur dem Grundschulstandort Wiegboldsbur zuweist, um dort ausreichende Schülerzahlen zu gewährleisten. Obwohl der Süden Victorburs originär eigentlich dem Grundschulstandort Victorbur zugehörig ist. 

18) Auch diese politische Entscheidung ist aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht zuletzt um die hohen Investitionen in den Schulneubau am Standort der Grundschule in Wiegboldsbur rechtfertigen und aufrecht erhalten zu können. Übrigens auch jetzt wieder aktuell durch politische Einmütigkeit im Rahmen der aktuell stattfindenden Diskussionen so beschlossen. 

19) Und hierum geht es jetzt auch bei der gemeinsamen IGS!!!! 

20) Sollte der Unterbau einer Fünfzügigkeit an dieser Schule wegfallen, ist die Oberstufe gefährdet. 

21) Ein Wegfall der Oberstufe wiederum stellt den Betrieb der gemeinsamen IGS an zwei Standorten in Frage. 

22) So dass eine Weiterführung ausschließlich nur im SEK I- Bereich an einem Standort und dann dem des Schulträgers in Marienhafe erfolgen würde. 

23) Eine Schließung des Standortes in Moorhusen wäre das nicht erwünschte SZENARIO. 

24) Zuvor politisch gewollte Investitionen in Millionenhöhe würden zu einem EUROGRAB. 

25) Der Schulstandort Moorhusen würde somit „leerlaufen“. 

26) Die emotional geführte Diskussion unter wiederkehrender Hervorhebung eines mutmaßlichen Elternwillens durch Politik und Presse ist nachvollziehbar. 

27) Selbstverständlich möchten Menschen nicht in der Gestaltung ihrer Entscheidungen eingeschränkt werden. Das ist in allen Lebenslagen so und vollkommen normal. 

28) Aber bei wichtigen Entscheidungen ist die Gesamtheit der Gemeinde zu betrachten und zu bewerten, auch wenn es manchmal unangenehm für Entscheider ist. 

29) In begründeten Fällen können betroffene Eltern Ausnahmegenehmigungen für den Besuch einer anderen Schule stellen.

 30) Gerade im Zeitalter einer „allgemeinen Verunsicherung“ ist Gradlinigkeit gefordert! 

31) So, wie es in Sachen Schulbezirke bei benachbarten Kommunen (Brookmerland, Aurich mit der IGS und der Realschule, Ihlow mit der HTG) auch erfolgt. 

32) Die Gemeinde Südbrookmerland kann es sich nicht leisten, mehrere Angebote in Form einer privaten IGS durch die FCSO in Moordorf, der allgemein zugängigen IGS in Moorhusen vorzuhalten und zudem dann noch die IGS Aurich mit Schülern „zu beliefern“, die in der Gesamtheit überhaupt nicht vorhanden sind. 

33) Es sei denn, die gemeinsame IGS mit dem Standort in Moorhusen ist nicht gewollt und soll in Zukunft ihre Türen schließen??? 

34) Auf die Elternreaktionen beim Auslaufen der ehemaligen HRS wird erinnert. 

35) Wenn wir nicht alles tun, um die gemeinsame IGS M’hafe/M’husen zu stützen, hat Südbrookmerland womöglich keine eigenes SEK-I-Angebot mehr.