Aktuelle News

Veröffentlicht am:

Bebauungsplan 3.02-

Veränderungssperre;

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals zu dem sich in der Umsetzung befindlichen Änderungsverfahren für das Plangebiet 3.02, welches das grob gezeichnete Gebiet zwischen der Ekelser Straße und dem Herrenhüttener Zuggraben sowie dem Mittelweg und der Ringstraße in Moordorf betrifft, informieren.

Im Mittelpunkt steht hierbei die Änderung des Bebauungsplans in Verbindung mit einer Veränderungssperre. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Charakter dieses Gebietes auf zukünftige infrastrukturellen Herausforderungen einzustellen.

 

Der Kern der geplanten Änderung besteht darin, eine vorrangige Sicherstellung von Wohnbebauung an diesem Standort zu gewährleisten. Dabei soll ausdrücklich in Zukunft keine Gewerbeansiedlung mehr erfolgen, um solches dann zukünftig an zentral hierfür vorgesehener Lage vorhalten zu können.

Wobei das bestehende Gewerbe einem sogenannten Bestandsschutz unterliegt.

Durch eine klare Fokussierung auf Wohngebiete möchten wir die wohnliche Atmosphäre stärken und nicht zuletzt auch  den Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum im Rahmen der Möglichkeiten dort berücksichtigen.

 

Ein weiterer zentraler Aspekt der Bebauungsplanänderung ist die Verhinderung großflächiger Bodenversiegelung. Die Flächenversiegelung stellt ein gravierendes Problem dar, das nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch direkt mit der bestehenden Entwässerungsproblematik in Moordorf verbunden ist. Durch die Zunahme versiegelter Flächen können Regenwasserabflüsse nicht mehr ausreichend aufgenommen und verarbeitet werden, was zu Überflutungen und Schäden führen kann. Die geplante Veränderungssperre soll deshalb sicherstellen, dass keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die diese Problematik verschärfen könnten, bevor eine nachhaltige Lösung gefunden ist.

 

Die Verknüpfung von Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre ist ein bewährtes Instrument, um zeitnah auf akute Herausforderungen reagieren zu können und die Entwicklung im Sinne der Allgemeinheit zu steuern. Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen langfristig dazu beitragen werden, Moordorf als einen attraktives und lebenswertes Zentrum der Gemeinde zu erhalten.

 

Dieses in der Änderung befindliche Verfahren bezieht sich ausdrücklich auf das angeführte Planfläche 3.02.  im oben genannten Gebiet und nicht darüber hinaus, so dass andere benachbarte Ortsteile oder gar Ortschaften hiervon nicht betroffen sind.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendigen Schritte und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft vom Ortsteil Moororf verantwortungsvoll zu gestalten.