Das Neubaugebiet Marie-Lührs-Weg ist bereits seit geraumer Zeit vollständig erschlossen und generell bereit für die Vergabe zur Bebauung.
Dennoch laufen derzeit noch Aufarbeitungsverfahren, um sicherzustellen, dass sämtliche Belange des neuen Baugebietes den geltenden Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Ursprünglich wurde das Baugebiet im Rahmen eines sogenannten „vereinfachten Verfahrens“ nach § 13b des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht.
Dieses Verfahren ermöglicht in der Regel eine beschleunigte Umsetzung von Baugebieten, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Allerdings hat der BUND Baden Württemberg bundesweit gegen diese Praxis geklagt. Dies führte dazu, dass bundesweit nahezu alle derartigen Baugebiete, auch in Moordorf, vorübergehend gestoppt werden mussten, bis eine rechtssichere Neubewertung und Genehmigung erfolgen kann.
Wichtig ist zu betonen: Andere Faktoren wie Probleme in der Umsetzung der Erschließung, z.B. bei der Ent- oder Bewässerung, spielen bzw. spielten bei diesem Stopp keine Rolle und sind nicht Gegenstand der derzeitigen Verfahren. Das Gebiet selbst ist vollständig erschlossen und technisch bereit für den nächsten Schritt.
Die Gemeinde hat daher das Planverfahren neu aufgenommen, um rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Baugebiet zu gewährleisten.
Das Verfahren erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung und berücksichtigt alle naturschutzrechtlichen und planerischen Anforderungen.
Unsere Einschätzung ist, dass dieses Verfahren im Spätsommer bis spätestens Anfang Herbst abgeschlossen sein wird. Danach steht einer Markteinführung und Bebauung des Marie-Lührs-Weg-Baugebiets nichts mehr im Wege.
Wir sehen diesen Schritt als wichtigen Beitrag, um die Entwicklung Moordorfs planvoll und verantwortungsbewusst voranzubringen. Nur durch sorgfältige und rechtssichere Planung können wir langfristig attraktive Lebensräume schaffen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.