Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Übergabe einer Unterschriftenliste am 21.05.2026 durch einen betroffenen Bürger im Rahmen der Sitzung für Planung, Bau und Verkehr zur vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans 3.02 in Moordorf möchten wir einige Sachverhalte klarstellen.
Uns erreichen mittlerweile vermehrt verbindliche Hinweise und Bestätigungen, dass im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung offenbar Aussagen durch Private, die mit der Sammlung der Unterschriften befasst waren, getroffen wurden,
wonach künftig im Bebauungsplangebiet 3.02 unter anderem •keine Kleintierhaltung (z. B. Hunde, Katzen, Vögel, Kaninchen oder Meerschweinchen) mehr zulässig sei oder •das Grillen nur noch stark eingeschränkt erlaubt werde.
Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage und entsprechen nicht den aktuellen Planungen und müssen als falsch bezeichnet werden.
Selbstverständlich wird sich diesbezüglich mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes nichts ändern.
Zukünftig wird es dort, wie berichtet, veränderte Auflagen zur Entwässerung geben und neues/zusätzliches Gewerbe dort nicht mehr zulässig sein.
Bereits bestehendes Gewerbe erfährt hierbei einen sogenannten Bestandsschutz.
Die private Haltung von Kleintieren, beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Vögel, Wellensittiche und Zierfische wird auch zukünftig weiterhin im üblichen Rahmen zulässig sein.
Das Zustandekommen der Unterschriften wird somit als sehr bedenklich und unseriös eingestuft.
Vor diesem Hintergrund bedauern wir, dass offenbar teilweise Missverständnisse oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung durch die mit der Unterschriftensammlung befassten privaten Dritten entstanden sind.
Inzwischen haben auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sich an die Gemeinde gewandt, um ihre Unterschrift zurückzuziehen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang somit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, wenn auch Sie unter diesen Darstellungen/Behauptungen unterschrieben haben, diese unter nicht regelkonformen Rahmenbedingungen erfolgt ist.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Rückfragen oder Unsicherheiten jederzeit direkt an die Gemeinde wenden, um sich über die tatsächlichen Inhalte und Auswirkungen der geplanten Änderungen zu informieren.
Zusatz: Der hiermit eingereichte Einwohnerantrag gem. § 31 NKomVG und die Unterschriften befinden sich derzeit in einer verwaltungsrechtlichen Prüfung.